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Arbeitssicherheit
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Büro für Arbeitssicherheit Karina Ihlenburg

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Achtung Falle

Arbeitssicherheit in Vorpommern, Regalprüfungen nach DIN EN 15635
Veröffentlicht von Karina Ihlenburg in Kurzmeldung · Dienstag 08 Apr 2025 · Lesezeit 1:30
Tags: ArbeitssicherheitIhlenburgFakeMailsBerufsgenossenschaftenSicherheitBetrugEMailSicherheitCyberSicherheitArbeitsschutz

Netzwerk ist immer gut auch zum Informationsaustausch zu aktuellen Vorkommnissen. Vor ein paar Tagen kam eine Nachricht eines Kollegen rein. Darin ging es um den Betrugsversuch vornehmlich bei Mitgliedsbetrieben der BGN und BGW.

Er schreibt:
Zitat: "...Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zu einem angeblichen DGUV-Präventionsmodul. Diese E-Mails erreichten nun auch erste Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Die Mails enthalten Anschreiben sowie Rechnung. Die Betreffzeile lautet „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder auch „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert.

Die Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet. Ein so genanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.

Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten. ..." Zitat Ende

Als Reaktion darauf gab es von einer Kollegin prompt den Hinweis, dass auch Mitgliedsbetriebe der BG RCI betroffen seien.


Bitte schauen Sie also genau hin, wenn eine E-Mail von der Berufsgenossenschaft kommt. Es könnte sich um Betrug handeln. Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach! Sie kann helfen.

Noch eine angenehme Woche wünscht
Ihre Sifa im Nordosten Karina Ihlenburg


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