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BMAS macht Ernst

Arbeitssicherheit
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Büro für Arbeitssicherheit Karina Ihlenburg

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BMAS macht Ernst

Arbeitssicherheit in Vorpommern, Regalprüfungen nach DIN EN 15635
Veröffentlicht von Karina Ihlenburg in Meldungen allgemein · Dienstag 18 Aug 2020 · Lesezeit 1:00
Tags: BMASArbeitsschutzRegelnCoronaBetriebeBundesministeriumArbeitSozialesSchutzmaßnahmenSarsCoV19Pandemie
Mit Datum vom 11.08.2020 meldet das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), dass nun die neuen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur  Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GmBl) freigegeben ist.
Diese tritt ab August 2020 in Kraft.

Zitat BMAS:
Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie (gemäß § 5  Infektionsschutzgesetz) die zusätzlich erforderlichen  Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im  SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard  bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen.
...Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen,  organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können  davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zudem erhalten die  Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die  Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen."


Die neue Arbeitsschutzregel können Sie sich hier als PDF auch direkt herunterladen.





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