Gefahr Werkzeugbruch

Büro für Arbeitssicherheit Karina Ihlenburg

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Gefahr Werkzeugbruch

Arbeitssicherheit in Vorpommern, Regalprüfungen nach DIN EN 15635
Veröffentlicht von Karina Ihlenburg in Wissenswertes · Mittwoch 05 Aug 2020
Tags: HolzMetallWerkzeugMaschinenBruchGefährdungsbeurteilungPSAVerletzungenGesundheit
Bei der Arbeit an Maschinen, z.B. in der Holzbearbeitung, sind die Gefahren für die Gesundheit vielfältig. Das Hauptaugenmerk wird in der Gefährdungbeurteilung gewöhnlich auf mechanische Gefährdungen gelegt , wie...

  • Bewegte Teile/ungeschützte Bewegungen von Teilen - z.B. Gefahren durch Werkzeuge, auch Einzugsgefahr
  • Oberflächenbeschaffenheit (gefährliche Oberflächen) - z.B. Oberflächen von Werkstücken, scharfe Kanten, Rauhigkeit, Schnittverletzungen durch Metallspäne
  • Unkontrolliert bewegte Teile/herabfallende Teile - z.B. herausschleudernde Teile von Werkstücken, Splitter, Äste, Späne beim Holz und metaLL
  • Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken - z.B. beim Transport von Werkstücken durch Kabel im Weg oder heumliegende Reste von Werkstücken bzw. Materialien
Spezielle physikalische Gefährdungen, wie Lärm, hat jeder im Blick.

Nur selten denkt man jedoch daran, dass auch das Werkzeug selber zubruch gehen kann. Jeder Tischler hat schon erlebt, dass ein Bandsägeblatt reißt und mit lautem Knall aus der Maschine geschleudert wird. Doch wie ist es mit dem Bruch von scheinbar stabilen Werkzeugen, wie einem Kreissägeblatt oder Fräsern?

Die nachfolgenden Bilder zeigen, dass dies durchaus vorkommt.

       

Daher gilt:
  • vor Beginn der Arbeit - Werkzeug auf evtl. Beschädigungen/Risse prüfen
  • für eine sichere Auflage/Führung des Werkstückes sorgen
  • Schutzeinrichtungen, wie Abdeckungen, auf das Werkstück absenken bzw. weit heranstellen und bitte
  • immer eine Schutzbrille benutzen
Das gilt insbesondere, wenn Sie eine Sehhilfe bzw. Brille tragen. Dafür gibt es spezielle Überbrillen.

Das Tragen von Gehörschutz sollte an Holz- oder Metallbearbeitungsmaschinen selbstverständlich sein, wenn Sie einen Lärmpegel von 80 db(A) erreichen. Lärm in dieser Lautstärke kann bereits zu gesundheitlichen Langzeitschäden führen. Ab 85 db(A) ist PSA (Persönliche Schutzausrüstung) gegen Lärm verpflichtend.


Schadhafte Werkzeuge sind umgehend der Benutzung zu entziehen, denn herausgeschleuderte Metallteile können schwerste Verletzungen verursachen.

Rechts ein Beispiel für ein angerissenes Bandsägeblatt >>>







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