Versichert auf dem Arbeitsweg
Veröffentlicht von Karina Ihlenburg in Wissenswertes · Freitag 11 Dez 2020 · 1:00
Tags: Unfall, Arbeit, Weg, Wegeunfall, Verletzung, versichert, Versicherung, Beruf, Berufsgenossenschaft
Tags: Unfall, Arbeit, Weg, Wegeunfall, Verletzung, versichert, Versicherung, Beruf, Berufsgenossenschaft
Der direkte Weg vom Wohnort zur Arbeit und zurück ist versichert. Das heißt, wenn sich ein Unfall ereignet ist der Arbeitnehmer durch die Versicherung bei der Berufsgenossenschaft auf der sicheren Seite. Was ist aber, wenn man nicht vom eigenen Wohnort startet. Besteht auch eine Versicherung, wenn der Start- und Zielort an Arbeitstagen bspw. die Wohnung von Lebenspartnern ist? Dazu gab es jetzt eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes.
Genaueres ist nachzulesen auf der Homepage der BGETEM unter
Zitat: "...Erleiden Bewohner und Besucher also auf dem Weg zur Arbeit mit demselben Verkehrsmittel denselben Unfall und ziehen sich dabei Verletzungen zu, sei „kein sachlicher Grund ersichtlich, den Besucher – anders als den Bewohner – von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auszuschließen“, so das BSG. Entscheidend sei allein, ob der wesentliche Grund – die „Handlungstendenz“ – für das Zurücklegen des Wegs darin bestehe, den Ort der Tätigkeit aufzusuchen..."
Eine zeitgemäße und gute Entscheidung, wie ich finde. Was meint ihr?
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