Verwendung von Produkten, die Diisocyanate enthalten

Büro für Arbeitssicherheit Karina Ihlenburg

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Verwendung von Produkten, die Diisocyanate enthalten

Arbeitssicherheit in Vorpommern, Regalprüfungen nach DIN EN 15635
Veröffentlicht von Karina Ihlenburg in Wissenswertes · Mittwoch 05 Okt 2022
Tags: SchulungDiisocyanateReachBauaBGBauBGRCIBeschränkungAnwenderStichtagHerstellerPolyurethane

Warum dieses Thema?
Polyurethane (PU) werden in vielen Bereiche bzw. Branchen eingesetzt. Sie entstehen durch Reaktionen von Diisocyanaten. Diese Diisocyanate führen zu chronischen Atemwegserkrankungen. Nach Schätzungen der EU zählt man jährlich bis zu 5.000. Alternativen sind aufgrund spezifischer Eigenschaften der Produkte oft nicht verfügbar.

Eine neue REACH-Beschränkungsregelung legt Maßnahmen fest, unter denen Produkte mit Diisocyanate weiterhin sicher verwendet werden können und dürfen. Hier geht es konkret um eine Diisocyanatkonzentration ab 0,1 Gewichts-Prozent. Es läuft darauf hinaus, dass bspw. Anwender eine Schulung entsprechend der Gefährdung (abhängig von der Art der Anwendung der Produkte) besuchen müssen. Stichtag ist der 24. August 2023. Lieferanten müssen sicherstellen, dass Kunden Schulungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden.

Wo finde ich Informationen?
Nachzulesen ist das ausführlich in einem Helpdesk kompakt (PDF von Baua und Reach) HIER

Auch die Berufsgenossenschaften beschäftigen sich natürlich mit diesem Thema, um Ihren Mitgliedern Hilfe an die Hand zu geben:
  • BGBau - ein sehr ausführlicher Artikel dazu HIER mehr
  • Hilfe zu Schulungen - HIER mehr
  • BGRCI - direkt zu den Schulungsangeboten der Hersteller - HIER mehr
  • VBG - Thema - Näheres HIER

Diese Schulungen werden in Präsenz in verschiedenen Orten in ganz Deutschland, aber auch als Hybrid- oder Onlineveranstaltung angeboten, bspw.:


Folgt man dem Link auf der Seite der Baua landet man hier https://isopa-aisbl.idloom.events/?lang=de zur Buchung von entsprechenden Schulungen für verhältnismäßig kleines Geld (5,-€ pro Person). Als erforderliches Zeitfenster wären ca. 45min einzuplanen. Am Ende gibt es einen Quiz. Entsprechende Aufmerksamkeit lohnt sich also.

Woher weiß ich, ob eine Schulung fällig ist?
  1. Auf den Verpackung selbst müssen Hinweise dazu gegeben sein. Zitat aus dem Helpdesk der Baua: "... Lieferanten dürfen zudem nach dem 24. Februar 2022 Diisocyanate als Stoffe oder als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen für die industrielle und gewerbliche Verwendung in Konzentrationen ab 0,1 Gew.-% nur noch in den Verkehr bringen, wenn sie sicherstellen, dass der Abnehmer von den o. g. Anforderungen Kenntnis hat und wenn auf dem Etikett der Hinweis: „Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen und gewerblichen Anwendung eine angemessene Schulung erfolgen“, angebracht ist. ..."
  2. Wer ältere Gebinde hat, schaut man am besten ins Sicherheitsdatenblatt des Produktes. Informationen zu Inhaltsstoffen finden sich im Abschnitt 3.

Welche Schulung brauche ich?
Dieser Leitfaden hilft den richtigen Kurs zu finden. Zitat Anbieter: "Wenn Sie nur die Grundschulung gewählt haben, beachten Sie bitte, dass die in der REACH-Beschränkung in Anhang XVII Absatz 74 genannte Fortgeschrittenen- und Aufbauschulungen nicht enthalten ist. In allen anderen Anwendungsbereichen ist die Grundschulung bereits enthalten und muss nicht zusätzlich gewählt werden."
Bei der Finanzierung hilft ggf. der Großhändler Vorort mit eine Gutscheincode.


Fazit
Jeder professionelle Anwender sollte für sich prüfen, inwiefern Produkte, die Diisocyanate enthalten, in seinem Unternehmen verwendet werden und mit Blick auf den Stichtag die geforderte Schulung besuchen.




überarbeitet 22.03.2023 KI





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