Leiter- und Regalprüfungen - Fachkraft für Arbeitssicherheit, Regalprüfungen

Büro für Arbeitssicherheit Karina Ihlenburg, Eggesin
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Leiter- und Regalprüfungen

Leistungen

Verantwortung des Arbeitgebers bzw. Betreibers
 
Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Arbeitsmittel regelmäßig auf sichere Verwendbarkeit zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Dazu gehören neben elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen, auch Leitern, Tritte oder Lagereinrichtungen, insbesondere Regale. Bei letzteren geht es z.B. um Schwerlastregale, die einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind, so z.B. durch die Beschickung mit Flurförderzeugen.

Die Durchführung der Elektro-, Leiter- und Regalprüfung muss durch eine fachkundigen Person erfolgen. Die Prüfungen müssen vor Inbetriebnahme erfolgen. Wiederholungsprüfungen werden üblicherweise innerhalb von 12 Monaten durchgeführt. Abweichungen sind in Ausnahmen möglich, wenn der Unternehmer bzw. Betreiber  dies in seiner aktuellen Gefährdungsbeurteilung so eingeschätzt und festgelegt hat. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren.
 
In der Betriebssicherheitsverordnung heißt es zum Thema Prüfungen
§ 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
(1) Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen...
(2) Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen
zu lassen...
(7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die
Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über:
1. Art der Prüfung,
2. Prüfumfang und
3. Ergebnis der Prüfung

Festlegungen zur Prüfpflicht von Regalen finden sich in der:
  • DGUV Regel 108-007 (BGR 234) Lagereinrichtungen und -geräte
  • DIN EN 15635 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

Nur ausgebildete Regalinspekteure sind befugt, Regalprüfungen nach DIN EN 15635 durchzuführen. Der Regalinspekteur kennt die Gesetze, Verordnungen und Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten. Das Büro für Arbeitssicherheit Karina Ihlenburg führt Regalinspektionen durch. Den allgemeinen Ablauf einer solchen Prüfung finden Sie auf der Seite Regalprüfungen.

Prüfpflichtige Regalsysteme bzw. ortsfeste Regale aus Stahl sind z. B.:
  • Fachbodenregale, Palettenregale, Kragarmregale, Einfahrregale, Durchfahr- und Durchlaufregale

Büro für Arbeitssicherheit Karina Ihlenburg • 17367 Eggesin • Heidestraße 10a • 039779 20413

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