Mitarbeiter- und Führungskräfteschulungen
Leistungen
Unterweisungen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber haben Sie die Pflicht, Ihre Beschäftigten mindestens vor Beginn der Tätigkeit und regelmäßig, üblicherweise jährlich, zu unterweisen. Grundsätzlich geht es um Aufklärung zu Gesundheitsgefahren bei der Arbeit, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. In verschiedenen gesetzlichen Grundlagen ist diese Pflicht verankert.
Beispiele dafür sind:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12 „Unterweisung“
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Paragraph 29 „Unterweisung über Gefahren“
- Mutterschutzgesetz (MuSchG) §14 „Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber“
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ DGUV §4 „Unterweisung der Versicherten“
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §12 „Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten“
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) §14 „Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten“ oder die
- Biostoffverordnung (BioStoffV) §14, „Betriebsanweisung und Unterweisung von Beschäftigten“
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht weisungsbefugt. Das bedeutet, sie ist beratend tätig, kann nichts "anordnen". Unterweisungen fallen somit nicht in Ihren Aufgabenbereich, wie fälschlicherweise angenommen.
Zitat KommNet:
"...Das Unterweisen von Beschäftigten ist gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1 Arbeitgeberpflicht. Der Arbeitgeber wiederum darf gemäß § 13 Arbeitsschutzgesetz und § 13 DGUV Vorschrift 1 zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen...."
An anderer Stelle heißt es:
"...Dieser wird ab einer gewissen Betriebsgröße seine betriebliche Organisation nutzen und die Aufgabe der Unterweisung an seine Führungskräfte bzw. zuverlässige und fachkundige Personen delegiert haben...."
Im Rahmen meiner vertragsgebundenen Tätigkeit als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstütze ich Sie jedoch gerne inhaltlich und bei der Auswahl der Methodik bei Ihrer Unternehmerpflicht.
Was ist vorab bspw. zu klären?
- Welche Thematiken sind für Sie relevant?
- Welches Klientel soll unterwiesen werden?
- Wie viele Personen werden ca. anwesend sein?
- Wo soll die Unterweisung stattfinden?
- Welcher Zeitrahmen ist dafür vorgesehen?
- Welche technische Ausstattung ist im Raum vorhanden bzw. wird gebraucht?
- Wer ist für die Dokumentation zuständig?
- Welche Form der Unterweisung ist gewünscht?
- usw.
Unterweisungsinhalte allgemeiner Art werden mit der Geschäftsführung oder einer verantwortlichen Vertretung abgestimmt, die dann bei der Veranstaltung anwesend ist. So können wichtige betriebsspezifische Ergänzungen gemacht werden.
Unterweisungen müssen übrigens nicht immer als Power-Point-Vortrag stattfinden. Auch ein Workshop, Film oder Quiz kann zum gewünschten Ergebnis führen und ist ggf. sogar nachhaltiger.
Wie kann ich unternehmensspezifische Themen finden?
Eine Reihe allgemeiner Themen stehen als Module zur Auswahl. Eine Übersicht zu diesem Angebot sowie zur Auswahl finden Sie HIER oder mit Klick auf den nebenstehenden Button. Das Formular ist auch nutzbar für unternehmensspezifische Anfragen.
Entscheiden Sie sich für Themen aus meinem vorhandenen Portfolio, wird gewöhnlich folgendermaßen verfahren:
- Zur Unterweisungszeit (bis 2h) vor Ort kommt eine Pauschale für die unmittelbare und inhaltliche Vorbereitung von 4,5h zzgl. Fahrkosten. Hier ist die Themenzusammenstellung und der Unterweisungsnachweis bereits enthalten.
Führungkräfteschulungen
Komme ich zum Erstgespräch in ein Unternehmen, das mich als Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt hat, ist genau dieses erste Treffen bereits eine Führungskräfteschulung.
Ich schaue mir nicht nur an, wie ist das Unternehmen aufgestellt, wo steht es im Arbeitsschutz, welche Unterlagen liegen vor, wer ist verantwortlich, welche Tätigkeiten/Gefährdungen sind relevant? Nein, ich erläutere Ihnen in Gänze die vom Gesetzgeber festgelegten Pflichten für Sie als Unternehmerin und Unternehmer.
Was verlangt der Gesetzgeber an Minimum? Was wollen Sie als Optimum erreichen? Gemeinsam besprechen wir die ersten Schritte und das weiter Vorgehen. Was hat Priorität? Auf welchem Weg gelangen Sie am effektivsten dorthin?
Es wird Ihnen anfangs vielleicht wie ein großer schier unbezwingbarer Berg vorkommen. Gemeinsam aber klappt das sicher bald wunderbar.
Referententätigkeit auf Ihrer Veranstaltung
Allgemeine Inhalte im Arbeits- und Gesundheitsschutz vermittle ich auch außerhalb von vertraglichen Bindungen, wobei mir meine Erfahrung bzw. mein Portfolio als Fachkraft für Arbeitssicherheit natürlich hilfreich ist.
Möchten Sie z.B. auf einer Innungsversammlung Ihren Mitgliedern fachlichen Input geben? Ob es die Vorgehensweise bei Gefährdungsbeurteilungen ist oder einfach eine Auffrischung aus der letzten Unternehmerschulung... Wie schreibt man eine Betriebsanweisung? Wo bekomme ich Sicherheitsdatenblätter her? Was muss ins Gefahrstoffkataster? Wo finde ich oder wie nutze ich ggf. Arbeitshilfen der Berufsgenossenschaften?
Bei diesen und ähnlichen Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter. Ob als Vortrag, Workshop oder mit einem Quiz oder Film. Wir finden gemeinsam sicher die für Sie passende Lösung.