Leiter- und Regalprüfungen aus einer Hand
Leistungen
Ihre Verantwortung als Arbeitgeber bzw. Betreiber
Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber, Unternehmer bzw. Betreiber verpflichtet, Arbeitsmittel regelmäßig auf sichere Verwendbarkeit zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Dazu gehören beispielweise:
- elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen
- Flurförderzeuge
- Leitern, Tritte oder
- Lagereinrichtungen, insbesondere Regale
Die Durchführung der Elektro-, Leiter- und Regalprüfung muss durch eine fachkundigen Person erfolgen. Die Prüfungen sind vor Inbetriebnahme und als Wiederholungsprüfungen zu veranlassen. Als "Faustregel" gilt üblicherweise eine Frist innerhalb von 12 Monaten. Abweichungen sind in Ausnahmen möglich, wenn der Unternehmer bzw. Betreiber dies in seiner aktuellen Gefährdungsbeurteilung so eingeschätzt und festgelegt hat. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
In der Betriebssicherheitsverordnung heißt es zum Thema Prüfungen
§ 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
(1) Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen...
(2) Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen
zu lassen...
(7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die
Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über:
1. Art der Prüfung,
2. Prüfumfang und
3. Ergebnis der Prüfung





Festlegungen zur Prüfpflicht von Regalen finden sich in der:
- DGUV Regel 108-007 (BGR 234) Lagereinrichtungen und -geräte
- DIN EN 15635 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen
Nur ausgebildete Regalinspekteure sind befugt, Regalprüfungen nach DIN EN 15635 durchzuführen. Der Regalinspekteur kennt die Gesetze, Verordnungen und Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten. Das Büro für Arbeitssicherheit Karina Ihlenburg führt Regalinspektionen durch.
Prüfpflichtige Regalsysteme bzw. ortsfeste Regale aus Stahl sind z. B.:
- Fachbodenregale, Palettenregale, Kragarmregale, Einfahrregale, Durchfahr- und Durchlaufregale